Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der msi (AGB) sind integrierter Bestandteil des Angebots der msi und entsprechen dem Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln der Unternehmensberatung.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
§ 1 Geltungsbereich und Umfang
Die AGB gelten für alle Angebote der msi und alle von der msi angenommenen oder ausgeführten Aufträge, auch wenn sie bei mündlichen Verhandlungen nicht gesondert erwähnt wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der msi gültig und gelten in diesem Fall subsidiär.
Allfälligen Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit explizit ausgeschlossen und haben selbst dann keine Geltung, wenn msi ihnen nicht nochmals bei Vertragsabschluss widerspricht. Sie haben nur dann und nur insoweit Geltung, als sie von der msi ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Beratungsaufträge an die msi und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig im schriftlich, vertraglich vereinbarten Umfang.
Grundlage für den vertraglich vereinbarten Umfang ist üblicherweise das vorliegende Konzept/Angebot der msi, das gleichzeitig eine Leistungsbeschreibung darstellt.
Die im Konzept avisierten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung im vereinbarten Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. fehlende Beiträge des Auftraggebers entstehen, sind von der msi nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der msi führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 2 Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der msi zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung.
§ 3 Berichterstattung
Die msi verpflichtet sich, über ihre Arbeit und gegebenenfalls auch die der projektspezifischen Kooperationspartner entsprechend den vereinbarten Zeitpunkten schriftlich Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (längstens 2 Wochen) nach Abschluss des Auftrages.
§ 4 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht/Nutzung)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages der msi erstellten Angebote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen und dergleichen nur für den vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
Die unabgestimmte Verwendung erarbeiteter Inhalte der msi zu Werbezwecken durch den Auftraggeber der msi verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der msi sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.
Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 5 Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Schadenersatz
Die msi ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Die msi verpflichtet sich, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der msi zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) der msi.
Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung.
Darüber hinausgehende, wie immer geartete Ansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens, Folge- oder Vermögensschaden, Gewinnentganges oder Zinsverlustes sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Jeder Schadenersatz gegen die msi ist nach oben begrenzt mit der Höhe unseres Honorarbetrages für die (jeweils betroffene) Leistung.
§ 6 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die msi und die hinzugezogenen Partner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst kann die msi von dieser Schweigepflicht entbinden.
Die msi darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle mit gesetzlicher Verpflichtung zur Auskunftserteilung.
Die msi ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die msi gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
§ 7 Honoraranspruch
Die msi hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert, so gehört der msi gleichwohl das vereinbarte Honorar.
Unterbleibt die vollständige Ausführung des Auftrages ohne Verschulden des Auftraggebers, so hat die msiAnspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Leistungen verwertbar sind.
Die msi kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der msi berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
§ 8 Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. –stelle der msi.
Externe Kosten für Visualisierung und Kommunikation (Flipchart-Protokolle, Fotos, Folien etc.) sowie Vervielfältigungen von Unterlagen werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
Für Leistungen, die außerhalb von Liechtenstein und Vorarlberg erbracht werden, wird wie folgt verrechnet:
- EUR 075 je km Fahrtstrecke mit PKW
- sonstige Reisekosten (Taxis, Bahn, Flug, Bus, etc.) nach Aufwand
- Aufenthaltskosten nach Aufwand
Für Leistungen, die in Liechtenstein und Vorarlberg erbracht werden, werden keine Reisekosten für die Fahrtstrecke verrechnet. Bei stundenweiser Beauftragung wird jedoch die Reisezeit mit EUR 75,- pro Reisestunde verrechnet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Falls nicht ausdrücklich im Angebot anders fixiert, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Leistungen werden nach Erbringung oder im Falle einer mehrmonatigen Leistungserstellung je Monat anteilsmäßig abgerechnet. Fakturierte Rechnungen sind prompt nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die msi. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen msi, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, oder eigene Forderungen gegen Ansprüche der msiaufzurechnen.
§ 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Liechtensteiner Recht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Erfüllungsort der Leistung und Gerichtsstand ist Vaduz.